17. November 2011

Antrag: Mehr Transparenz und Demokratie

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Der Parteitag der SPD Solingen möge folgende Änderung der Satzung des Unterbezirkes Solingen beschließen:

Nach Ablauf der Antragsfrist kann der Unterbezirk zu einer Antragskommission einladen. Die Antragskommission ist kein Organ des Unterbezirkes im Sinne des § 2 dieser Satzung. Die Antragskommission überprüft die gestellten Anträge lediglich auf ihre formelle Zulässigkeit. Die Antragskommission besteht aus zwei Mitgliedern des Unterbezirkvorstandes und jeweils einem Vertreter der Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften. Werden Anträge von einer Projektgruppe gestellt, wird ein Mitglied dieser Projektgruppe hinzugezogen. Der Unterbezirksvorstand und die Antragskommission unterlassen mit der Einbringung von Anträgen auf dem Parteitag einen Vorschlag zur Abstimmung für oder gegen diesen Antrag abzugeben oder zu kommunizieren.

 Begründung

In der parteipolitischen Praxis hat das Votum der Antragskommission die faktische Wirkung einer Vorentscheidung. Dadurch wird den Diskussionen in den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften zu wenig Rechnung getragen.

Auch wenn die Empfehlungen der Antragskommission nicht bindend sind, haben sich die Parteitage in den letzten Jahren regelmäßig unkritisch an das Votum gehalten. Die in der Satzung vorgesehene Machtfülle für Parteitage wurde dadurch minimiert. Diskussionen wurden dabei oft genug abgelehnt, weil man eine negative Außenwirkung befürchtet. Parteitage sind aber keine PR-Veranstaltungen für die Presse, sondern dienen dem Austausch von Positionen und der Entscheidung über Sachfragen. Antragssteller dürfen zudem nicht bereits in der Antragskommission zur Rücknahme oder Änderung bewegt werden, weil Antragstexte dem jeweiligen Vorstand missfallen. Die Entscheidung über Wortlaut und Inhalt von Beschlüssen obliegt dem Parteitag.

Dass diese Gefahr besteht, zeigt die jüngste Vergangenheit.  kam es auf allen Ebenen der Partei zu einer faktischen Entmachtung der Parteitage. Das beste Beispiel hierfür ist die Entscheidung des Sonderparteitages der SPD am 01.06.2004 für die Agenda 2010. Die an der Basis verhasste Agenda wurde mit achtzigprozentiger Mehrheit angenommen – nicht, weil man inhaltlich von ihr überzeugt war, sondern weil man der Drohung der eigenen Führung vor Neuwahlen und dem Verlust der Regierungsbeteiligung nachgab.

Die Partei muss auch in ihren eigenen Reihen mehr Demokratie wagen und darf sich nicht von Führungspersönlichkeiten erpressen lassen, die Sachentscheidungen regelmäßig an ihre eigene Zukunft knüpfen. Die Antragskommission in ihrer aktuellen Ausgestaltung ist damit ein Instrument der Parteiführung und keineswegs Element einer funktionierenden parteiinternen Demokratie.

Das Unterlassungsgebot in dem neuen § 3 Abs. 7 Satz 7 f. hindert einzelne Mitglieder und Delegierte nicht an der Abgabe einer persönlichen Meinung in der Antragsdebatte. Die Regelung bezweckt lediglich die Beeinflussung durch eine bereits vorgegebene Entscheidung des Unterbezirksvorstandes oder der Antragskommission zu verhindern, damit eine unbeeinflusste, demokratische Entscheidung durch das “oberste Organ des Unterbezirks“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1) gewährleistet ist.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Bildquelle: Jeger/ pixelio





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